Geschäftsordnung

A) Präambel

(1) Diese Geschäftsordnung gilt für den Vorstand nach Art. 10 (4) der Satzung. Sie regelt die interne Arbeitsweise und Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands.

(2) Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht.

B) Begriffsdefinition

(1) Vorstandssitzungen können „offline“ oder „online“ sein. Offlinesitzungen finden an einem festgelegten Ort zu einer festgelegten Zeit statt. Onlinesitzungen sollen als Ersatz dienen wenn sich ein Treffen alle Vorstandsmitglieder nicht organisieren lässt oder damit einzelne, nicht anwesende Mitglieder an Offlinesitzungen teilnehmen können. Termine werden jeweils abgestimmt. Onlinesitzungen werden mithilfe technischer Kommunikationsmittel realisiert. Folgender Personenkreis soll zu Vorstandsitzungen eingeladen werden:  Der Gesamtvorstand  Ausschüsse, wenn diese zu Tagesordnungspunkten angehört werden müssen

(2) Ausschüsse Als Ausschüsse werden Einzelpersonen oder Personengruppen bezeichnet, die zur Bewältigung besonderer Projekte oder Aufgaben, für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer eingesetzt werden. Sie können befähigt werden, im Namen des Vorstands zu handeln.

C) Vorstand

(1) Der Präsident beruft Versammlungen ein, lädt Mitglieder ein und leitet die Versammlung oder Sitzung. Er begrüßt die Mitglieder, stellt Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit fest. Er leitet Sitzungen und Versammlungen gemäß den Vorgaben des BGB zur Leitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen

(2) Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes während seiner Amtszeit aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bestellen, welches bis zur nächsten Mitgliederversammlung die Amtsgeschäfte des Vorgängers übernimmt. In der nächsten Mitgliederversammlung muss dann ein neues Vorstandmitglied gewählt werden. Beim erweiterten Vorstand muss die Mitgliederversammlung beschließen, ob der Posten neu besetzt werden soll oder frei bleiben kann.

(3) Der Präsident hat das Recht, Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder zu delegieren.

D) Sitzungen

(1) Der Präsident beruft mindestens einmal im Quartal eine Offline- oder Onlinesitzung ein. Die Sitzungen werden durch den Präsidenten schriftlich einberufen. Für diese Sitzung muss vorab keine Tagesordnung erstellt werden. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage. Nur auf Offline-Sitzungen können Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen werden. Nach vorheriger Zustimmung durch das jeweilige Mitglied kann ihm die Einladung in Textform oder durch Bereitstellung im Internet, statt schriftlich, übermittelt werden.

(2) Die Vorstandssitzungen sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen geladen werden.

(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder des Gesamtvorstandes anwesend sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt werden

E) Ausschüsse

(1) Der Vorstand darf Ausschüsse gemäß Definition in Artikel 7 (2) der Satzung einsetzen.

(2) Der Vorstand kann einen Pressesprecher bestimmen. Der Pressesprecher hat die Aufgabe, die Tätigkeiten des Vereins der Presse zu vermitteln und sonstige Kontakte zu suchen und aufrechtzuerhalten.

(3) Ausschüsse können Helfer beim Vorstand bestellen, die ihm für seine Amtszeit zur Seite stehen und ihn zeitweilig ersetzen können. Scheidet ein Ausschussmitglied aus, so kann die Position an einen anderen Helfer weitergegeben werden. Die Ausschüsse sind weisungsgebunden und müssen bei ihrer Tätigkeit gewohnheitsrechtliche Aspekte einhalten.

(4) Jeder Ausschuss kann auf Vorstandssitzungen durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen eingestellt oder entlassen werden; Enthaltungen werden nicht mitgerechnet. Der Vorstand ist für alle Ausschüsse außer gemäß Artikel 4 (3) GO verantwortlich und muss deren satzungsmäßiges Verhalten garantieren.

F) Verschwiegenheit

(1) Die Vorstandsmitglieder sind zur Verschwiegenheit betreffs interner Angelegenheiten verpflichtet. In nicht eindeutig internen Angelegenheiten ist für eine größtmögliche Transparenz und Kommunikation
mit den Vereinsmitgliedern zu sorgen. Das Informieren der Vereinsmitglieder hat auf geeignete Weise zu geschehen.

G) Befangenheit

(1) An Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, von denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. Im Zweifel entscheidet der Präsident. Sollte der Präsident befangen sein, so entscheidet der Rest des Gesamtvorstands.

H) Änderung der Geschäftsordnung

(1) Nur auf Offlinesitzungen können Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen werden. Hierbei ist die absolute Mehrheit der Anwesenden nötig; Enthaltungen werden mitgerechnet. Nur der Gesamtvorstand kann die Geschäftsordnung ändern. Vorschläge können zu Sitzungen des Vorstandes von Jedermann, jederzeit eingereicht werden. Gleiches gilt auch für die Beitragsordnung. Hier kann eine Änderung aber auch auf einer Onlinesitzung erfolgen.

(2) Diese Geschäftsordnung tritt am 10. Januar 2018 in Kraft.